In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über den Nachlass des am 02.09.2011 verstorbenen Roland Glöckner bestellte das Amtsgericht Pforzheim am 10.10.2011 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery von GRUB BRUGGER & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Dem Vernehmen nach beging Roland Glöckner Selbstmord. Seine Ehefrau und gesetzliche Erbin Sigrid Glöckner stellte am 07.10.2011 beim Amtsgerichts Pforzheim den Antrag, über den Nachlass ihres verstorbenen Ehemanns ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
In dem Insolvenzantrag ist ausgeführt, dass der Verstorbene als Einzelunternehmer im Bereich Finanzberatung tätig war. Neben der Finanzberatung, in welcher er Versicherungen, Darlehensfinanzierungen und Finanzanlagen vermittelt habe, habe er einen eigenen Kapitalanlagefond angelegt, in welchem Kunden Geld anlegten. Er habe diesen Investmentfond-Pool genannt. Daneben habe er gemeinsam mit einem Partner die Renditefonds-Pool GbR und den Internationalen Renditefonds-Pool GbR betrieben.
Der Wert des Nachlasses wird in dem Insolvenzantrag mit rund 1,8 Mio. € angegeben. Er soll im Wesentlichen aus Beteiligungen bestehen. Dem stünden Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund 400.000,00 € gegenüber. Darüber hinaus bestünden Gesamtverbindlichkeiten aus Geldanlagen in Höhe von 41,8 Mio. €. Der Verstorbene habe Geldanlagen vermittelt und gleichzeitig Gelder fremder Personen angelegt. Die Geldanlagen seien auf den Namen des Verstorbenen erfolgt. In welcher Höhe könne derzeit nicht vollständig mitgeteilt werden, da entsprechende Unterlagen nicht vorlägen. Laut Insolvenzantrag habe eine Buchhaltung über die Geldanlagefonds nicht existiert. Es sei zu vermuten, dass der Verstorbene bei der Verwaltung fremden Vermögens unregelmäßig gehandelt habe.
Es ist derzeit noch nicht bekannt, wie viele Anleger von dem Insolvenzverfahren betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Ermittlungen aufgenommen. Bei der Polizeidirektion Pforzheim soll ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig sein.