Informationen zum neu eingeführten Transparenzregister
Mit dem 01.10.2017 wurde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ein Transparenzregister eingeführt, welches die tatsächlich wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen hinter Unternehmen erfassen soll. Die damit einhergehenden Pflichten betreffen eine Vielzahl von Unternehmen und sie sind bußgeldbewehrt. Wir informieren über die wesentlichen Neuerungen in anliegender Zusammenfassung.