Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen vorgestellt
– Untersuchung durch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz abgeschlossen
– Erhebliche Unrichtigkeiten in den Abschlüssen der Hess AG festgestellt
– Untersuchungsbericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt
Stuttgart, 12. November 2013. Die vom Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Stuttgart, in Auftrag gegebene Untersuchung zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen der Hess AG ist abgeschlossen.
Der Untersuchungsbericht der mandatierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz, Stuttgart, umfasst die Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 sowie die IFRS-Konzernzwischenabschlüsse zum 30. Juni 2012 und zum 30. September 2012. Bei den Geschäftsjahren 2007 bis 2011 handelt es sich jeweils um die Einzelabschlüsse der Hess AG nach HGB. Die Konzern-Zwischenabschlüsse 2012 folgten den IFRS-Regelungen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben die Rechtsanwälte Dr. Volker Grub und Martin Mucha sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz in Stuttgart den Bericht vorgestellt. Der Untersuchungsbericht weist für die genannten Zeiträume auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) erhebliche Unrichtigkeiten aus:
Ergebnisabweichung:
Geschäftsjahr 2007 T€ – 1.068
Geschäftsjahr 2008 T€ – 1.141
Geschäftsjahr 2009 T€ – 1.225
Geschäftsjahr 2010 T€ – 3.418
Geschäftsjahr 2011 T€ – 17.482
Zwischenabschluss zum 30.06.2012 T€ – 8.628
Quartalsabschluss zum 30.09.2012 T€ – 20.423
Der Gesamtbedarf der Bilanzberichtigungen auf Basis EBT beträgt entsprechend den dargestellten Unrichtigkeiten für den genannten Zeitraum knapp € 45 Mio.
Auf der Grundlage dieser Feststellungen wird der Insolvenzverwalter nunmehr die Bilanzen der Jahre 2009 bis 2011 korrigieren und die Bilanz zum 31.12.2012 aufstellen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die ehemaligen Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler die Aktien der Hess AG im Oktober 2012 mit falschen Bilanzzahlen an die Börse gebracht haben.
Den Aktionären ist der Schaden zu erstatten, der ihnen durch den Kauf der Aktien entstanden ist. Die entsprechenden Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden und werden mit der Insolvenzquote bedient.
Weiterhin wurden seitens der Insolvenzverwaltung Schadensersatzansprüche gegen die früheren Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler gerichtlich geltend gemacht. Diese stellen sich wie folgt dar:
– Eine Teilklage über € 2 Mio. beim Landgericht Konstanz
– Eine Klage über T€ 500 wegen Veruntreuung beim Kauf des Grundstückes Weststraße 8 in Löbau
– Gegen Peter Ziegler einen Betrag von T€ 276 wegen eines Kreisgeschäftes von Bearbeitungsmaschinen
Auch gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Jürgen Hess werden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht:
– Jürgen Hess macht einen Pensionsanspruch im kapitalisierten Betrag von
€ 2,4 Mio. geltend, für den die Hess AG Wertpapiere im Wert von T€ 2.090 an ihn verpfändet hat. Die Pensionszusage wurde zwischenzeitlich vom Insolvenzverwalter widerrufen. Die Verpfändung wird vom Insolvenzverwalter als unwirksam angesehen. Weiterhin werden widerklagend Schadensersatzansprüche aus verschiedenen Sachverhalten geltend gemacht.
Gegen die den Börsengang begleitenden Gesellschaften, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp, Karlsruhe, und die Anwaltsgesellschaft Mc Dermott, München, werden Schadensersatzansprüche in Höhe von € 6 Mio., d.h. die Kosten für den auf unrichtigen Zahlen basierenden und damit als fehlgeschlagen anzusehenden Börsengang, geprüft.
Inwieweit die geschädigten Aktionäre Ansprüche gegen die emittierenden Banken, die Vorstände, Aufsichtsräte und Berater haben, war nicht Gegenstand der Untersuchung des Insolvenzverwalters und Ebner Stolz.
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