NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG
Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23.09.2016 wurde Rechtsanwalt Martin Mucha von GRUB BRUGGER zum vorläufigen Sachwalter in dem von der NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG angestrengten Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO bestellt. Gleichzeitig hat das Gericht die vom Unternehmen beantragte vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG besteht seit mehr …